31.05.2011, 15:02
Das Landgericht Mannheim hat den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen. Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, urteilten die Richter am Dienstag.
"In dubio pro reo"
Das Urteil fiel dabei nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz `in dubio pro reo` freizusprechen", hieß es in der Urteilsbegründung.
Richter kritisiert die Medien
Dabei haben die Richter die Rolle der Medien und des Internets kritisiert. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen", so der Vorsitzende Richter.
Objektive Beweiskette reißt ab
Im Verlauf der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen."
Gericht beschämt von Kachelmann-Verteidiger Schwenn
In der Urteilsbegründung für den Freispruch Jörg Kachelmanns vom Verdacht der Vergewaltigung hat das Gericht den Verteidiger des Wettermoderators, Johann Schwenn, scharf kritisiert. "Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig", erklärte der Vorsitzende Richter. "Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außer acht zu lassen", so der Richter weiter. Gleiches gelte für die Staatsanwälte.
Respektloser Umgang
"Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- beziehungsweise gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen", so der Richter weiter. Verteidiger Schwenn bezeichnete die Urteilsbegründung nach der Verkündung als "erbärmlich". Das Landgericht Mannheim habe die Begründung mit einer "Verteidigerbeschimpfung" begonnen und klar gemacht, dass es den Angeklagten eigentlich nur zu gerne verurteilt hätte.
Keine Ermittlungen gegen Kachelmanns Ex-Freundin
Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann will die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht gegen die Ex-Freundin des TV-Moderators ermitteln. Das sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann nach dem Urteil am Dienstag im Landgericht Mannheim. Die Klägerin hatte Kachelmann beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben.
Es gebe auch nach dem Freispruch kein Verfahren gegen die Frau, beispielsweise wegen des Verdachts der Falschaussage. Es liege auch keine Anzeige gegen sie vor. Die Staatsanwaltschaft habe nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Man werde diese Zeit nutzen, die Urteilsbegründung zu prüfen, so Grossmann weiter.
Rückblick
Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden und hatte danach vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Verfahren gegen den Schweizer lief über insgesamt acht Monate, mehrere Gutachter konnten dabei keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe abgeben. Der Prozess wurde von einer beispiellosen medialen Aufmerksamkeit begleitet, allein für die Urteilsverkündung waren knapp 50 Journalisten akkreditiert.
Quelle: Newspoint.CC
"In dubio pro reo"
Das Urteil fiel dabei nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". "Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz `in dubio pro reo` freizusprechen", hieß es in der Urteilsbegründung.
Richter kritisiert die Medien
Dabei haben die Richter die Rolle der Medien und des Internets kritisiert. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen", so der Vorsitzende Richter.
Objektive Beweiskette reißt ab
Im Verlauf der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen."
Gericht beschämt von Kachelmann-Verteidiger Schwenn
In der Urteilsbegründung für den Freispruch Jörg Kachelmanns vom Verdacht der Vergewaltigung hat das Gericht den Verteidiger des Wettermoderators, Johann Schwenn, scharf kritisiert. "Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig", erklärte der Vorsitzende Richter. "Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außer acht zu lassen", so der Richter weiter. Gleiches gelte für die Staatsanwälte.
Respektloser Umgang
"Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- beziehungsweise gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen", so der Richter weiter. Verteidiger Schwenn bezeichnete die Urteilsbegründung nach der Verkündung als "erbärmlich". Das Landgericht Mannheim habe die Begründung mit einer "Verteidigerbeschimpfung" begonnen und klar gemacht, dass es den Angeklagten eigentlich nur zu gerne verurteilt hätte.
Keine Ermittlungen gegen Kachelmanns Ex-Freundin
Nach dem Freispruch von Jörg Kachelmann will die Staatsanwaltschaft Mannheim nicht gegen die Ex-Freundin des TV-Moderators ermitteln. Das sagte Staatsanwalt Andreas Grossmann nach dem Urteil am Dienstag im Landgericht Mannheim. Die Klägerin hatte Kachelmann beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben.
Es gebe auch nach dem Freispruch kein Verfahren gegen die Frau, beispielsweise wegen des Verdachts der Falschaussage. Es liege auch keine Anzeige gegen sie vor. Die Staatsanwaltschaft habe nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Man werde diese Zeit nutzen, die Urteilsbegründung zu prüfen, so Grossmann weiter.
Rückblick
Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden und hatte danach vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Verfahren gegen den Schweizer lief über insgesamt acht Monate, mehrere Gutachter konnten dabei keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe abgeben. Der Prozess wurde von einer beispiellosen medialen Aufmerksamkeit begleitet, allein für die Urteilsverkündung waren knapp 50 Journalisten akkreditiert.
Quelle: Newspoint.CC
„Es sind nicht unsere Fähigkeiten, die zeigen, wer wir wirklich sind, es sind unsere Entscheidungen.“